Arbeitsvertrag

Was ein Arbeitsvertrag für Minijobber enthalten muss

Arbeitgeber dürfen geringfügig Beschäftigte einen Monat lang ohne schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigen. Danach ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag notwendig, der die Bestimmungen, Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien beinhaltet. Wie alle Arbeitsverträge beinhaltet auch der Arbeitsvertrag für Minijobber die vollständigen Daten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeitsvertrag für Minijobber nach dem Stand Januar 2015

Unterhalb der Daten beider Vertragsparteien beinhaltet der Arbeitsvertrag nachstehende Punkte.
Tätigkeit: In diesem Bereich erfolgt die Beschreibung der Tätigkeit. Auch der Arbeitsort, an dem der Minijobber seine Arbeit ausübt, wird hier bestimmt.

Arbeitszeit:

Dieser Punkt ist umfangreicher gestaltet. Vereinbart wird zunächst die regelmäßige Arbeitszeit mit den Wochenstunden. Pausen finden, wie bei allen Arbeitsverträgen, keine Berücksichtigung. Weiterhin regelt der Arbeitsvertrag, wie die wöchentliche Arbeitszeit aufgeteilt wird.
Die üblichen Klauseln wie betriebsbedingte Überstunden, Arbeitszeiten nach betrieblichem Bedarf wie Nacht- und Schichtarbeit sowie der Hinweis auf § 17 MiLoG (Mindestlohngesetz), in dem der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen hat.

Probezeit: Auch beim Minijob kann eine Probezeit vereinbart werden

Kündigung: Der nächste Punkt betrifft die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Die Kündigungsfristen während und nach der Probezeit beinhaltet dieser Punkt sowie das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung sowie das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht hat.

Pflichten des AG

Pflichten des Arbeitnehmers: Diese Aufzählung entspricht der, welche auch ein „normaler“ Arbeitsvertrag beinhaltet. Im Inhalt sind Regeln zur Verschwiegenheit, Sorgfalt sowie die Pflicht Veränderungen mitzuteilen und keine Nebenbeschäftigung ohne Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben.

Vergütung

Vergütung: Dies ist ein Punkt, der sich auf das monatliche Entgelt bezieht. Er beinhaltet auch den Hinweis auf § 1 Abs. 2 MiLoG, der bei einem Entgelt von 450 Euro eine Arbeitszeit von 59,9 Stunden monatlich vorsieht. Auch die Bankverbindung des Arbeitnehmers sowie das Verbot der Lohnabtretung sind in diesem Bereich enthalten. Des Weiteren wird bei diesem Punkt vereinbart, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und andere tariflichen Zuwendungen hat. Betont wird die Freiwilligkeit des Arbeitgebers, wenn er solche Zahlungen leistet.

Urlaub

Urlaub ist der nächste Punkt, der zur Sprache kommt. Dieser Bereich regelt die dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage. Die weiteren Punkte beziehen sich auf Arbeitsverhinderung durch Krankheit, Vertragsstrafen und Verfall von Ansprüchen – Punkte, die in jedem Arbeitsvertrag vorkommen. Nicht in jedem Arbeitsvertrag kommt der Punkt weitere Beschäftigungen vor. Hier versichert der Arbeitnehmer, dass er keine weiteren geringfügigen Beschäftigungen ausübt oder dass er dies tut. Der Hinweis auf die gesetzliche Rentenversicherung und die Befreiung von der Rentenpflicht bildet den Abschluss eines Arbeitsvertrags für Minijobber. Weiteres erfahren Sie bei Formblitz.