Sozialversicherung

Sozialversicherung beim Minijob

Wer eine Person auf Basis eines Minijobs einstellt, muss dies der Minijob-Zentrale melden. Diese gibt die Daten weiter an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Knappschaft-Bahn-See bucht die Pauschalabgaben vom Konto des Arbeitgebers ab und verteilt diesen Betrag an die Versicherungsträger und das Finanzamt.

Pauschalabgaben

Die Pauschalabgaben beinhalten
• Krankenversicherung
• Rentenversicherung
• Steuern
• Gesetzliche Unfallversicherung
• Umlagen 1 – 3.

Beiträge der PKV

Ist der Arbeitnehmer privat versichert, entfallen die Beiträge zur Krankenversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung regelt § 249b Satz 1 SGB V mit 13 Prozent; für die Rentenversicherung kommen nach § 172 Abs. 3 SGB VI 15 Prozent zum Tragen. Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz hat der Arbeitgeber Umlagen abzuführen. Die Umlage U1 ist der Aufwendungsersatz für die Fortzahlung des Entgelts bei Krankheit des Arbeitnehmers (§ 1 Abs. 1 AAG). Gemäߧ 1 Abs. AAG ist die Umlage U2 eine Aufwendung, die bei Mutterschaft und während der Schwangerschaft, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund eines ärztlichen Attestes nicht arbeiten darf, steht. Die Umlage U3 ist eine Insolvenzgeldumlage, welche die §§ 358-362 SGB III bestimmen. In den Pauschalabgaben sind weiterhin zwei Prozent Steuern enthalten. Für den Arbeitgeber kommen zur Entgeltzahlung die Pauschalabgaben in Höhe von knapp 31 Prozent hinzu.

Private Haushalte

Ein großer Teil der Minijobber arbeitet in privaten Haushalten im sogenannten „haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis“. Für Arbeitgeber aus Privathaushalten kommen niedrigere Pauschalen in Betracht. Die Pauschalbeiträge für Renten- und Krankenversicherung verringern sich. Für haushaltsnahe Beschäftigungen kommt etwa ein Drittel der Beitragshöhe, die für den gewerblichen Bereich gilt, zum Tragen kommen. Die prozentualen Anteile für die Umlagen U1 und U2 bleiben identisch; die Umlage U3 fällt weg. Vom „privaten“ Arbeitgeber ist damit eine prozentuale Pauschale von 14,5 Prozent abzuführen.

Haushaltscheck

Bei Privathaushalten als Arbeitgeber zieht die Bundesknappschaft die Beiträge ein. Es gilt das sogenannte Verfahren „Haushaltsscheck“, bei dem auch die Zuwendungen Berücksichtigung finden, die nicht in Geld gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise freie Kost, Sachbezüge und freie Logis. Diese Zuwendungen unterliegen dem Lohnsteuerabzug und den daraus resultierenden Regeln. Diese besagten, Sachbezüge unterliegen der Steuerklasse VI und werden auch dementsprechend berechnet.

Pauschalabgaben

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Pauschalabgaben selbst zu tragen. Ausnahme bildet die Rentenversicherung, an der sich Minijobber im gewerblichen Bereich mit 3,7 Prozent; in Privathaushalten mit 13,7Prozent beteiligen müssen.

Zusammenfassung

Minijobber sind wie alle Arbeitnehmer unfallversichert. Sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert; die Beiträge bezahlt der Arbeitgeber in Form von Pauschalabgaben. Ausnahme bildet die Rentenversicherung, an der sich Arbeitnehmer beteiligen.
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