Minijob – ein Vorteil für Unternehmen?

Für den Arbeitgeber ergeben sich Vor- und Nachteile, wenn er Minijobber einstellt. Der Vorteil von Minijobber ist der monatliche Verdienst, der bis zu 450 Euro ausmachen darf. Daneben zahlen sie keine Steuern und Sozialabgaben, sondern nur einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung, sofern sie keinen Befreiungsantrag gestellt haben.

Die Vorteile für Unternehmer

Auch Unternehmer haben Vorteile, wenn sie Minijobs vergeben. Sie können mit Hilfe von Minijobbern Auftragsspitzen bearbeiten, ohne dass für die Vollzeitbeschäftigten Überstunden anfallen. Unternehmer können mit dem Minijobangebot flexibel auf die Anforderungen des Marktes reagieren. Ein weiterer Vorteil ist das Wissen, das der Minijobber im Unternehmen erwirbt. Der Unternehmen kann dem Minijobber einen Vollzeitarbeitsplatz anbieten, wenn ein anderer Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder in den Ruhestand geht. Nimmt der Minijobber das Angebot an, hat der Unternehmer einen Mitarbeiter, der über ausreichend Fachwissen verfügt und keine besondere Einarbeitungszeit benötigt.

Aufwand

Der Unternehmer hat mit der Einstellung von Minijobbern nur einen geringen bürokratischen Aufwand, da die Minijobs von der Minijob-Zentrale verwaltet werden. Eine aufwendige Entgeltabrechnung ist ebenfalls nicht notwendig, da der Minijobber sein Entgelt in der Regel brutto gleich netto bezieht. Daneben ist der Unternehmer mit Minijobbern flexibel, da er die Arbeitszeiten individuell mit ihnen vereinbaren kann.
Die Nachteile für den Unternehmer

Teilzeit

Für Unternehmer gibt es nicht ausschließlich Vorteile, wenn er Minijobber beschäftigt. Für ihn ist jeder geringfügig Beschäftigte teurer als einer, der für ihn in Voll- oder Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Für jeden Minijobber kommt ein Pauschalbetrag von 30 Prozent zum Tragen; für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind es 20 Prozent. Den Pauschalbetrag für Minijobber kann er vollständig als Betriebsausgaben verbuchen.

Kein vollständiger Arbeitsplatz

Kein Unternehmer lässt Minijobber einen vollständigen Arbeitsplatz ausfüllen. Das ist schon allein von den zu leistenden Arbeitsstunden nicht möglich. Daher hat jeder Minijobber nur einen begrenzten Arbeitsumfang im Unternehmen und ist daher nicht überall flexibel einsetzbar. Weiterhin sind Minijobber meist Personen, die entweder einen festen Vollzeitarbeitsplatz haben und den Minijob als Nebenjob ausüben oder Ruheständler, die sich etwas zur Rente hinzuverdienen. Aus diesen Gründen ist ein Minijobber weniger an das Unternehmen gebunden als ein festangestellter Arbeitnehmer.

Nachteile

Ein weiterer Nachteil für den Unternehmer sind die Bestimmungen des Arbeitsrechts, die für seine fest angestellten Mitarbeiter gelten, aber auch für den Minijobber. Bei Krankheit hat der Minijobber das Recht auf Lohnfortzahlung; er genießt den Kündigungsschutz und hat Anspruch auf Urlaub und anderen Bestimmungen des Arbeitsrechts. Der Minijob ist eine gute Alternative zu festangestellten Arbeitnehmern.
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